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Lizenzvertrag für die Software

KWTremote

mit

Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung
Dettenhauser Str. 6
D 72141 Walddorfhäslach
Deutschland

Lizenzvereinbarung

Durch die Verwendung dieser Software akzeptieren Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung.

Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, schließen Sie bitte das Programm.

1 Allgemeines

Gegenstand dieser Vereinbarung ist das Benutzungsrecht für das in der zweiten Zeile genannte Produkt von Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung, nachfolgend zusammenfassend als Software bezeichnet.

2 Vervielfältigungsrechte

(1) Sie dürfen das gelieferte Programm nur dann vervielfältigen, wenn dies für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des Programms vom Originaldatenträger auf die Festplatte ihres Rechners sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.

(2) Darüber hinaus können Sie eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Die Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen.

(3) Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker sowie das Fotokopieren des Handbuchs zählen, dürfen nicht angefertigt werden. Insbesondere ist es untersagt, das Computerprogramm oder Teile hiervon, insbesondere die im Lieferumfang enthaltenen Grafiken, Texturen und Datensätze, verändert oder unverändert, in anderen Datenformaten abzuspeichern. Davon ausgenommen sind die Bearbeitungsrechte, die in dieser Lizenzvereinbarung geregelt sind.

3 Dekompilierung und Programmänderungen

(1) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind unzulässig.

(2) Programmänderungen, insbesondere zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch durch Sie. Daneben zählt zum eigenen Gebrauch aber auch der beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den Anwender oder seine Mitarbeiter beschränkt und die Software nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise gewerblich verwertet werden soll.

(3) Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung übernimmt keine Haftung für Ihre Arbeitsergebnisse.

(4) Urheber-/Copyright-Vermerke sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen Sie auf keinen Fall entfernen oder verändern.

4 Gewährleistung

(1) Bitte beachten Sie, dass Ihnen unmittelbar aus dem Kauf dieses Programms keine Gewährleistungsansprüche gegen die Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung, sondern ausschließlich gegenüber dem Händler, von dem Sie dieses Produkt erworben haben, zustehen können. Ansprüche wegen Mängeln der Software müssen Sie daher ausschließlich bei Ihrem Händler geltend machen.

(2) Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung kann grundsätzlich keine besonderen Eigenschaften für die Software zusagen. Nach dem heutigen Stand der Technik können Fehler in Anwendungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen nicht ausgeschlossen werden. Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung übernimmt daher lediglich die Gewähr dafür, dass die Software im Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von solchen Mängeln ist, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben.

(3) Soweit der Software Mängel anhaften, die die Nutzung des Programms in nicht unerheblicher Weise einschränken, ist Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung bereit, gegenüber dem Händler, von dem Sie dieses Programm erworben haben, nach den nachfolgenden Bestimmungen Gewähr zu leisten.

(4) Ausgenommen von der Gewährleistung sind nicht von Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung unmittelbar verursachte Schäden, wie insbesondere Schäden, die auf fehlerhafte Datenträger, unsachgemäße Installation durch den Nutzer, parallel betriebene Software, Viren, von Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung nicht autorisierte Nachbesserungs- oder Wartungsarbeiten, Bedienungsfehler, Eingriffe Ihrerseits oder durch Dritte in die Software oder ähnliches verursacht sind.

(5) Für die Kompatibilität der gelieferten bzw. erstellten Software mit Hardware, die nicht gemeinsam und zur Verwendung mit dieser Software von Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung geliefert wurde, haftet Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung nur, wenn die Kompatibilität bei Vertragsschluss schriftlich von Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung in der Programmdokumentation zugesichert wurde.

5 Haftung

(1) Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Fehlens zugesicherter Eigenschaften haftet Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit wird auf den einfachen Kaufpreis für dieses Programm sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen haftet Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern nicht eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen entsprechend heranzuziehen.

(2) Unberührt bleiben Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus Produzentenhaftung.

(3) Trifft Sie am Zustandekommen eines Schadens ein Mitverschulden, so wird dieses angerechnet.

6 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Reutlingen, sofern Sie Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind oder sofern Sie ihren Wohn-/Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

(2) Für die vertraglichen und sonstigen Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht (mit Ausnahme der Bestimmungen des Deutschen Internationalen Privatrechts) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Und nun viel Vergnügen mit dem Produkt!

Wolfgang Weinmann Softwareentwicklung
Dettenhauser Str. 6
D 72141 Walddorfhäslach
Deutschland